Hieronymus Bosch

Stellen Sie sich vor, Sie erwarten Zwillinge, eineiige Zwillinge. Dann können Sie den Staat beliebig an der Nase herumführen, indem Sie beiden Kindern den selben Namen geben. Das ist schließlich nicht verboten und wäre ein genialer Schachzug:
Nur eins Ihrer Kinder brauchte die Matura zu machen, das andere vielleicht den Führerschein. Sollte eines beim zu schnellen Fahren erwischt werden, so hat es durch seinen Zwilling sicher ein gutes Alibi.
Hier tun sich Möglichkeiten auf, an die man üblicherweise nicht denkt!
Familie Bosch hat Vierlinge bekommen. Eineiige Buben. Und da Familie Bosch über einen außergewöhnlichen Humor verfügt, sind die Ehepartner zu dem Entschluss gekommen, allen Vieren den selben Namen zu geben: Hieronymus.
Beim Standesbeamten könnte sich dann folgendes Gespräch ergeben:
"Grüß Gott, Herr Bosch, ich sehe da, Sie wollen allen vier Kindern den gleichen Namen geben, das geht nicht."
"Warum nicht?"
"Na, das kann man nicht machen, das geht nicht!"
"Aber es steht nirgends im Gesetz, dass das verboten ist und darum will ich sie so nennen!"
Mit einem Grinsen: "Wie wollen Sie denn Ihre lieben Kleinen unterscheiden, Sie rufen einmal Hieronymus und alle Viere kommen angerannt, ha,ha!"
"Ist das Ihr Problem?"
"Nein, es könnte Ihr Problem werden."
"Es ist keines, denn der eine heißt Hieronymus", - hierbei lag die Betonung auf der ersten Silbe - "und der zweite heißt Hieronymus", - nun lag die Betonung auf der zweiten Silbe - "der dritte heißt Hieronymus und der vierte heißt Hieronymus".
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